Frankfurter Tageszeitung - Höchststrafe für syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

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Höchststrafe für syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit
Höchststrafe für syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Höchststrafe für syrischen Arzt wegen Verbrechen gegen Menschlichkeit

Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen den syrischen Arzt Alaa M. eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Es stellte am Montag auch die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Durch die verurteilten Taten seien "neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet" worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller bei der Urteilsverkündung.

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Der heute 40 Jahre alte M. hatte 2011 und 2012 in einem Armeekrankenhaus und einem Gefängnis des Militärgeheimdiensts im syrischen Homs gearbeitet, wo er Gefangene misshandelte. Das Gericht verhängte nun die Höchststrafe. Verurteilt wurde er auch wegen Kriegsverbrechen, Folter und Mord.

M.Schub--FFMTZ