Vorteile für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
Firmenerben müssen meist deutlich weniger Steuern zahlen als die Erben von privatem Vermögen - ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, prüft nun das Bundesverfassungsgericht. Es begann am Dienstag in Karlsruhe mit der Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde eines Manns, der von seiner Tante Immobilien und Wertpapiere geerbt hatte. Die Entscheidung wird auch in der Politik mit Spannung erwartet. (Az. 1 BvR 804/22)
Die Frage der gleichmäßigen Belastung durch Steuern, gerade bei Erbschaften und Schenkungen, "berührt das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen in unserem Land in hervorgehobener Weise", sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung. Demgegenüber stünden Sorgen um die wirtschaftliche Existenz bei der Nachfolge in einem Unternehmen.
Die Regeln für Firmenerben sollen dafür sorgen, dass Betriebe und Arbeitsplätze möglichst erhalten bleiben. Wer eine Firma erbt und diese mindestens fünf Jahre lang mit einer ähnlichen Zahl von Angestellten fortführt, muss auf 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens keine Steuern zahlen. Wird die Firma sieben Jahre lang gehalten, entfällt die Erbschaftsteuer sogar ganz. Kleine Betriebe mit weniger als sechs Beschäftigten müssen die Lohnregelung nicht erfüllen.
Diese Regelungen gelten für Betriebsvermögen bis zu 26 Millionen Euro. Bei höheren Summen greift die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Wenn der Erbe nachweist, dass er sie aus seinem verfügbaren Vermögen nicht bezahlen kann, wird die Steuer erlassen.
Es geht dabei durchaus um hohe Summen. Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung insgesamt 3,7 Milliarden Euro Steuern erlassen, wie das Statistische Bundesamt feststellte.
Die Privilegien für Firmenerben sind darum auch stark umstritten. Nicht nur Parteien wie Grüne, Linke und SPD fordern Änderungen, auch die sogenannten Wirtschaftsweisen sprachen sich in ihrem jüngsten Jahresbericht für eine Reform aus. Sie erklärten, dass die "steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen deutlich verringert werden" solle.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie warnte dagegen davor, dass ohne die Verschonung Geld für Investitionen fehle. "Betriebliches Vermögen ist nicht liquide, sondern beispielsweise in Maschinen, Anlagen und Fabrikgebäuden gebunden", erklärte Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner vor der Verhandlung.
Schon 2014 hatte das Gericht der Politik bei der Erbschaftsteuer auf die Finger geklopft und bemängelt, dass die Vergünstigungen für Firmenerben unverhältnismäßig seien. Daraufhin wurden die Regeln geändert. Das könnte in einigen Wochen oder Monaten wieder notwendig werden - dann wird in Karlsruhe ein Urteil erwartet.
P.Schwarz--FFMTZ